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WFW verstärkt Arbeitsrechtspraxis mit neuem Partner in München10 October 2019

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"Mit Dr. Philipp Byers gewinnen wir einen ausgezeichneten Anwalt, der genau die richtige Fokussierung und Dynamik mitbringt, um das arbeitsrechtliche Angebot der Kanzlei weiter auszubauen."Dr Marcus Bechtel

Die internationale Wirtschaftskanzlei Watson Farley & Williams („WFW“) verstärkt zum 1. Januar 2020 ihre Arbeitsrechtspraxis am Münchner Standort mit dem Arbeitsrechtsexperten Dr. Philipp Byers. Zuvor war er als Partner und Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Lutz Abel tätig, ebenfalls am Standort München. Zwei Associates begleiten ihn zu WFW.

Dr. Philipp Byers hat in seiner arbeitsrechtlichen Beratung einen besonderen Schwerpunkt in den Bereichen Beschäftigtendatenschutz und Arbeitsrechts-Compliance. Seine Fachkompetenz wird von den führenden Legal Directories gewürdigt: JUVE 2019 zählt ihn zu den fünf besten deutschen Arbeitsrechtlern unter 40 Jahren. Legal 500 EMEA 2019 lobt seine „strukturierte Vorgehensweise und sein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick“ sowie sein „Gespür für Mandantenbedürfnisse“.

WFW Deutschland Chef Dr. Marcus Bechtel kommentiert: „Mit Dr. Philipp Byers gewinnen wir einen ausgezeichneten Anwalt, der genau die richtige Fokussierung und Dynamik mitbringt, um das arbeitsrechtliche Angebot der Kanzlei weiter auszubauen. Ich freue mich, ihn in der Firma willkommen zu heißen.“

Der Leiter des Arbeitsrechtsteams von WFW Deutschland, Dr. Nikolaus Krienke sagt: „Dr. Philipp Byers und sein Team sind eine großartige Verstärkung für unsere Praxisgruppe. Mit den dadurch hinzugewonnenen Kapazitäten können wir zukünftig noch besser mehrere Mandanten gleichzeitig bei großen, komplexen Projekten beraten.“

Dr. Philipp Byers fügt hinzu: „Mit seinem hoch angesehenen deutschen Arbeitsrechtsteam und seiner internationalen Ausrichtung bildet WFW eine hervorragende Plattform, von der aus ich sowohl den Service für meine bestehenden Mandanten verbessern als auch meine Tätigkeit insgesamt ausbauen kann. Ich freue mich sehr auf die enge Zusammenarbeit mit meinen neuen Kollegen, insbesondere den Arbeitsrechtspartnern Dr. Nikolaus Krienke und Dr. Andreas Wiegreffe.“

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