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WFW Deutschland Partner verfassen zwei Kapitel eines Leitfadens für Arbeitsrechtsexperten18 August 2022

Watson Farley & Williams (“WFW”) freut sich, bekannt zu geben, dass die deutschen Employment Partner Dr. Andreas Wiegreffe und Dr. Philipp Byers Kapitel zu “Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten” beigesteuert haben, einem angesehenen Leitfaden für deutsche Arbeitsrechtsexperten, der von ausgewählten Anwälten mit Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten verfasst wurde.

Der von R&W Fachmedien Recht und Wirtschaft, einem Geschäftsbereich der dfv Mediengruppe, herausgegebene Leitfaden richtet sich an Rechtsanwälte, Richter, Personalverantwortliche, Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitsrechtsexperten und bietet einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage im Bereich der Unternehmensführung und der Arbeitnehmerbeziehungen. Jedes Thema des Leitfadens berücksichtigt sowohl die Perspektive des Arbeitgebers als auch die des Betriebsrats.

Die Beiträge von WFW richten sich beide an den Arbeitgeber. Dr. Andreas Wiegreffe befasst sich in dem Kapitel über die Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG insbesondere mit der Frage nach der Bedeutung von Auswahlrichtlinien im Zusammenhang mit umfangreichen Personalabbaumaßnahmen, z.B. auch bei Umstrukturierungen. Dr. Philipp Byers beschäftigt sich in seinem Beitrag zu Personalfragebögen nach § 94 BetrVG mit der Frage, welche Informationen der Arbeitgeber über seine Arbeitnehmer verlangen kann und inwieweit der Betriebsrat bei der Einführung und Gestaltung von Personalfragebögen beteiligt werden sollte.

Dr. Philipp Byers kommentiert: “Es war mir eine Freude, an dem Leitfaden mitzuarbeiten und mein Fachwissen in diesem wichtigen Bereich des Arbeitsrechts einzubringen. Der Leitfaden ist ein hilfreiches Instrument zur Mitbestimmung für alle, die mit Arbeitsrecht zu tun haben”.

Dr. Andreas Wiegreffe fügte hinzu: “Die Tatsache, dass zwei Arbeitsrechtsexperten von WFW Deutschland an diesem Leitfaden mitgewirkt haben, ist ein weiteres Beispiel für die Tiefe und Breite unserer arbeitsrechtlichen Expertise, die durch unsere kürzliche Wiederberufung in das Arbeitsrechtspanel von Ørsted in Deutschland unterstrichen wird”.

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