Willkommen zu unserer ersten Ausgabe des Öffentlichen Sektor Newsletters von Watson Farley & Williams.
THEMA DES MONATS
Bündelung von Bedarfen – Gemeinsame Beschaffungen von öffentlichen Auftraggebern richtig umgesetzt
Die öffentliche Hand sieht sich einer Vielzahl an Herausforderungen gegenüber – z.B. beim Aufbau von Breitbandinfrastruktur, bei der Digitalisierung von Schulen und Verwaltungen, der Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Liegenschaften und Verkehrsinfrastruktur oder der Ausstattung von Krankenhäusern sowie sonstigen Einrichtungen.
Ein Lösungsansatz ist die Bündelung von Bedarfen mehrerer öffentlicher Auftraggeber, um die erforderlichen Bau-, Liefer- und (freiberuflichen) Dienstleistungen gemeinsam beschaffen zu können.
Vorteile durch die Bündelung von Bedarfen
Die Bündelung von Bedarfen hat eine ganze Reihe von Vorteilen – sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieterunternehmen.
Zum einen bringt ein solches Vorgehen die Chance mit sich, auf Seiten der öffentlichen Hand signifikante Synergieeffekte herbeizuführen und den administrativen Aufwand für die Vorbereitung sowie Durchführung von Beschaffungsvorhaben zu reduzieren. So können z.B. Markterkundungen gemeinsam durchgeführt sowie gegebenenfalls erforderliche Unterstützungsleistungen von den Kooperationspartnern zentral genutzt werden. Der Aufwand für die Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen, Vergabe- und Vertragsunterlagen lassen sich damit reduzieren.
Zum anderen führt die Bündelung von Bedarfen auch dazu, dass der Umfang der auszuschreibenden Leistungen größer wird und damit auch die Nachfragemacht der öffentlichen Hand zunimmt. Aufgrund der Zusammenführung mehrerer Bedarfe in einen gesamtheitlichen Leistungsumfang können qualitative Anforderungen auf dem Markt besser durchgesetzt und im Übrigen in aller Regel auch wirtschaftlichere Konditionen erzielt werden.
Darüber hinaus führen größere Leistungsumfänge dazu, dass in Märkten mit großer Nachfrage wie z.B. im Planungs- und Baubereich oder dem Bereich der Informationstechnologie überhaupt eine ausreichende Anzahl an Angeboten eingeht. Denn auch für Bieterunternehmen bedeutet die Beteiligung an Ausschreibungsverfahren einen gewissen Aufwand, der kaufmännisch im Verhältnis zum erwartbaren Leistungsumfang im Falle einer Beauftragung bewertet wird.