KÜRZUNG DER UNTERSCHIEDSBETRÄGE IN DER GEWERBESTEUER UND AFA AUF SEESCHIFF
Knapp zehn Jahre nach Änderung des Tonnagesteuererlasses zur Anwendung auf die Gewerbesteuer entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH) für eine Kürzung der Auflösungsgewinne aus Unterschiedsbeträgen, die bei Übergang in die Tonnagesteuer zu bilden sind, in Höhe von 80% für Zwecke der Gewerbesteuer. Außerdem gewährt er eine gewinnmindernde AfA nach einem Rückwechsel aus der Tonnagesteuer auf den angesetzten Teilwert des Seeschiffs (BFH-Urteil vom 25.10.2018, Az. IV R 35/16).