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WFW berät Tank & Rast bei Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an fleet ad22 June 2018

Die internationale Wirtschaftskanzlei Watson Farley & Williams („WFW“) hat die Tank & Rast-Gruppe („Tank & Rast“), den führenden Serviceanbieter auf den Autobahnen in Deutschland, beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der fleet ad GmbH („fleet ad“) durch die Tank & Rast Entwicklungsgesellschaft mbH rechtlich und steuerlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erwirbt Tank & Rast sämtliche Anteile der CologneInvest GmbH an fleet ad. Über weitere Transaktionsdetails wurde Stillschweigen vereinbart.

Die 2015 gegründete fleet ad mit Sitz in Köln ist der führende deutsche Betreiber interaktiver digitaler Screens in Taxis. Derzeit hat fleet ad mehr als 3000 Taxis in 20 deutschen Städten unter Vertrag. Mit der Ausstrahlung von Werbung und weiteren digitalen Inhalten auf den interaktiven Screens für Fahrgäste erreicht das Unternehmen monatlich mehr als 40 Millionen Bruttokontakte.

Mit der Akquisition treibt Tank & Rast seine Expansion im wachsenden Digitalgeschäft weiter voran; das Unternehmen betreibt bereits digitale Screens in Raststätten und Tankstellen an Autobahnen, in Flughäfen und in Innenstädten. Im März dieses Jahres hatte Tank & Rast bereits den Reise-App Anbieter fromAtoB übernommen. WFW hatte Tank & Rast auch bei dieser Transaktion beraten.

Das Team von WFW wurde federführend vom Frankfurter Partner Dr. Torsten Rosenboom (Corporate) geleitet. Unterstützt wurde er von den Frankfurter Partnern Dr. Christoph Naumann (Corporate) und Frederik Lorenzen (Finanzierung) sowie den Hamburger Partnern Dr. Andreas Wiegreffe (arbeits- und dienstvertragliche Aspekte), Gerrit Bartsch (Tax) und Eckrolf Berg (Immobilienrecht). Des Weiteren unterstützen in Frankfurt Senior Associates Dr. Jan Winzen, Sebastian Ens (beide Corporate) und Dr. Tom Hartung (Finanzierung), Associates Dr. Robert Schalber, Matthias Murr und Nicolas Persch (alle Corporate) sowie in Hamburg Senior Associate Torge Rademacher (IT/IP) und Associates Nora Fleischhauer (Arbeitsrecht) und Dr. Nicolaj Faigle (Tax).

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